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Steuern: Zahlen Sie noch oder sparen Sie schon?
Der Grundfreibetrag steht dem Steuerpflichtigen pro Kalenderjahr in Höhe von 15 % des Gewinnes zu. Die Höchstbemessungsgrundlage beträgt EUR 33.000,– (Grundfreibetrag daher maximal EUR 4.950,– pro Person und Jahr). Dieser Grundfreibetrag steht auch zu, wenn keine Investitionen getätigt werden und wird bei der Veranlagung zur Einkommensteuer vom Finanzamt automatisch berücksichtigt.
Falls der Gewinn EUR 33.000,– übersteigt, steht ein Gewinnfreibetrag nur dann zu, wenn im entsprechenden Ausmaß Investitionen in begünstigte Wirtschaftsgüter getätigt werden (= „investitionsbedingter Gewinnfreibetrag“). Der Gewinnfreibetrag setzt sich aus dem vorher genannten Grundfreibetrag und dem investitionsbedingten Gewinnfreibetrag zusammen, der folgender Staffelung unterliegt:
15 % ... für die ersten EUR 33.000,– der Bemessungsgrundlage
13 % … für die nächsten EUR 145.000,– der Bemessungsgrundlage
7 % … für die nächsten EUR 175.000,– der Bemessungsgrundlage
4,5 % … für die nächsten EUR 230.000,– der Bemessungsgrundlage
Der Gewinnfreibetrag steht somit für Gewinne bis zu maximal EUR 583.000,– Euro zu und ist mit maximal EUR 46.400,– je Steuerpflichtigem und Jahr begrenzt.
Informieren Sie sich bei Ihrem Steuerberater über die Höhe Ihres Gewinnfreibetrags und investieren Sie in einen geeigneten KMU-Fonds der Allianz. Nach Ablauf der gesetzlichen Haltepflicht von zumindest 4 Jahren, können Sie das Investment in Ihr Privatvermögen überführen (weiter investiert bleiben oder Fondsanteile verkaufen und das Geld genießen) – einkommensteuerfrei!
Formal ist der Kauf von KMU-Fonds der Allianz die letzte Betriebsausgabe im Geschäftsjahr. Vermeiden Sie die Liquiditätsspitze im Dezember und sparen Sie monatlich bequem mit einem KMU-Sparplan bei Allianz Invest den Zielbetrag in den geeigneten Fonds an.